SCHIEDSRICHTER
Jedes Spiel eine neue Herausforderung
Ohne sie geht es nicht und trotzdem ist es manchmal kein leichter Job. Umso erfreulicher ist das wachsende Team der Schiedsrichter im Bünder SV 08/09, dass sich manchmal ein bisschen mehr Respekt bei schwierigen Entscheidungen auf dem Platz wünscht.
#bsvmitpfiff
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Schiedsrichter
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Auf dem Fußballplatz stehen, Spiele leiten, binnen Bruchteilen von Sekunden Entscheidungen treffen und Teil der Fußballfamilie und Schiedsrichtergemeinschaft sein: Das alles macht die „Faszination Schiedsrichter“ aus. Gerade wer jung als Schiedsrichter anfängt, kann recht schnell bis in den Bereich von Bezirks- oder Landesliga aufsteigen, bei einigem Talent vielleicht sogar darüber hinaus. Anwärterlehrgänge für angehende Schiedsrichter finden zweimal im Jahr statt. Dabei wird in einigen wenigen Theorieeinheiten die notwendige Regelkenntnis vermittelt.
Solltest du Interesse oder Fragen haben, dann wende dich einfach an uns!
Schiedsrichter
Profil
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schiedsrichter
- Interesse und Freude am Fußball
- Einsatzbereitschaft für regelmäßige Spielleitungen
- Vorhandene Schiedsrichterprüfung
- Bereitschaft zum Ablegen der Schiedsrichterprüfung
- Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen
Entschädigung als Schiedsrichter
- Aufwandsentschädigung für die Spielleitung
- Erstattung der Fahrtkosten
- kostenloser Eintritt bei allen in Deutschland stattfindenden Fußballspielen – bis hinauf zur Bundesliga!
Leistungen unseres Vereins für Schiedsrichter
- Finanzierung der Schiedsrichteraus- und Fortbildung
- Bereitstellung der Schiedsrichterbekleidung und Ausrüstung
Verein
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Bünder SV 08/09 befindet sich in den Räumen des Vereinsheimes Bünder Tor (Ellersiekstr. 66, 32257 Bünde) direkt am Eingang zum Erich-Martens-Stadion.
Kontakt
Ellersiekstraße 66, 32257 Bünde
Offizielle Postanschrift:
Bünder SV 08/09 e.V.
Postfach 1428
32214 Bünde
Email: info@buendersv.de
Antidiskriminierung
„Der Bünder SV 08/09 e.V. setzt sich dafür ein, dass innerhalb des Vereinslebens keine Person insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Aussehens, des Alters, einer Behinderung oder Erkrankung, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung oder des Familienstandes benachteiligt wird.“